Die Radbruchsche Formel ist eine Theorie des deutschen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch. Er präsentiert sie in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und dem damit verbundenen Dilemma bezüglich der rechtlichen Beurteilung der nationalsozialistischen Verbrechen.
Die radbruchsche Formel besagt, dass im Widerspruch zur Gesetzmäßigkeit extreme Unrechtstaten nicht als Recht betrachtet werden können. Radbruch argumentierte, dass es ein natürliches Rechtsgefühl gibt, das das Gewissen der Menschen beeinflusst und dass dieses Gefühl in Extremsituationen Vorrang vor der positiven Gesetzgebung haben sollte.
Laut dieser Formel sollte das Rechtssystem zwischen gültigen positiven Gesetzen und dem obersten Prinzip der Gerechtigkeit abwägen. In Fällen, in denen positive Gesetze zu extremem Unrecht führen oder in Konflikt mit der Gerechtigkeit stehen, sollte das Gewissen des Richters den Ausschlag geben.
Die radbruchsche Formel wurde nicht offiziell in das deutsche Rechtssystem aufgenommen, hat aber großen Einfluss auf die Rechtsprechung und Diskussionen über moralische Dilemmata innerhalb des Rechts. Sie betont die Bedeutung von Gerechtigkeit und Gewissen in der Auslegung und Anwendung des Rechts.
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